Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
Leider werden insbesondere Kinder und Jugendliche im Schulalter häufig zu Opfern sexualisierter Gewalt. Im Verdachtsfall halten wir uns an folgende Handlungskette:
Weitere Maßnahmen (ggf. Einschalten des Jugendamts beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung) werden erst nach sorgfältiger Prüfung gemeinsam mit der / dem Betroffenen und ggf. den Erziehungsberechtigten getroffen.